Abschluss- und Umschulungsprüfung Notarfachangestellte Winter 2024/2025
Zurück zur VeranstaltungsübersichtDer Termin für die nächste Abschluss- und Umschulungsprüfung ist gemäß § 8 Abs. 1 Prü-
fungsO-Notarfachangestellte wie folgt bestimmt worden:
• Mittwoch, 6. November 2024:
Schriftliche Prüfung in den Prüfungsbereichen
– Rechtsanwendung im Notarbereich und
– Wirtschafts- und Sozialkunde
• Donnerstag, 7. November 2024:
Schriftliche Prüfung in den Prüfungsbereichen
– Kosten und
– Geschäfts- und Leistungsprozesse.
• Donnerstag, 16. Januar 2025:
Prüfung im Prüfungsbereich Beteiligtenbetreuung (Mündliche Prüfung).
Ich bitte Sie, für die Teilnahme an der Abschlussprüfung in Betracht kommende Auszubildende
bis spätestens zum
13. September 2024
unter Angabe der Nummer des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse schriftlich
anzumelden.
Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur gerechnet werden, wenn die Anmeldung frist-
gerecht bei der Notarkammer eingeht.
Der Anmeldung sollen beigefügt werden:
1. die Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung,
2. eine Bescheinigung des Ausbildenden, dass das vorgeschriebene Berichtsheft
(Ausbildungsnachweis) geführt worden ist,
3. eine Beurteilung der Leistungen durch den Ausbildenden, im Fall des § 10
Abs. 1 PrüfungsO-Notarfachangestellte zusätzlich mit einer Stellungnahme zur
vorzeitigen Zulassung,
4. das Abschlusszeugnis bzw. letzte Zeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbilden-
den Schule sowie der zuletzt besuchten Berufsbildenden Schule,
5. ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (z. B. Bescheinigungen über
die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte),
6. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
7. ggf. eine Erklärung über Ort und Zeitpunkt vorangegangener Abschlussprüfungen,
8. ggf. anstelle der Unterlagen gemäß Nummern 1 bis 3 Tätigkeitsnachweise oder
glaubhafte Darlegung des Erwerbs von Kenntnissen und Fertigkeiten im Sinne des
§ 10 Abs. 2 PrüfungsO-Notarfachangestellte oder Ausbildungsnachweise im
Sinne des § 10 Abs. 3 PrüfungsO-Notarfachangestellte.
Ich weise darauf hin, dass Sie für die Anmeldung zur Prüfung auch das auf der Internetseite der
Notarkammer Koblenz eingestellte Anmeldeformular zur Abschlussprüfung verwenden können.
Die Entscheidung über die Zulassung wird den Prüfungsbewerbern rechtzeitig unter Angabe der
Prüfungstage und -orte sowie der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitgeteilt werden.