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→ Aktuelle Prüfungstermine

Um die Ausbildung zum Notarfachangestellten (m/w/d) erfolgreich zu absolvieren, müssen die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung abgelegt werden. Ist die Abschlussprüfung bestanden, erhaltet ihr euer Ausbildungszeugnis von der Notarkammer Koblenz und dürft euch mit diesem staatlich anerkannten Abschluss künftig „Notarfachangestellte/r“ nennen.

Zwischenprüfung

• Im zweiten Ausbildungsjahr
• Schriftlich
• Dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes
• Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in der Regel an zwei Terminen im Jahr (Winterprüfung und Sommerprüfung) statt. Diese werden rechtzeitig im amtlichen Teil der „Mitteilungen der Notarkammer Koblenz“ bekannt gegeben. Die aktuellen Prüfungstermine findet ihr auch auf der Internetseite der Notarkammer Koblenz.

Anmeldung zur Abschlussprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung nebst allen erforderlichen Unterlagen ist vor Ablauf der Anmeldefrist per Post an die Notarkammer Koblenz zu senden.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung
• Zurücklegen der Ausbildungszeit in der Regel 3 Jahre
• Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist in bestimmten Fällen möglich (siehe unten)
• Teilnahme an der Zwischenprüfung und Führung der schriftlichen Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
• Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Verkürzung der Ausbildungszeit (Vorzeitige Zulassung)
Eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kommt grundsätzlich nur ½ Jahr oder 1 Jahr vor dem regulären Prüfungstermin in Betracht.

Eine vorzeitige Zulassung von ½ Jahr setzt voraus, dass die Leistungen des Prüfungsteilnehmers in der betrieblichen Ausbildung und in der berufsbildenden Schule besser als gut sind (Notendurchschnitt in der berufsbildenden Schule mindestens 1,9). Bei einer vorzeitigen Zulassung von 1 Jahr müssen die Leistungen in der berufsbildenden Schule mindestens einen Notendurchschnitt von 1,5 erreichen.

Inhalt der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Schriftliche Prüfungen:

• Rechtsanwendung im Notarbereich (150 Minuten)
• Kosten (90 Minuten)
• Geschäfts- und Leistungsprozesse (60 Minuten)
• Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Mündliche Prüfung
• Beteiligtenbetreuung (15 Minuten)

Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen abgenommen.

Nicht bestandene Abschlussprüfung
Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden:

• Höchstens zweimal
• Frühestens zum nächsten Prüfungstermin
• Im gesamten Umfang

Umschulungsprüfung

Im Sinne des Berufsbildungsgesetzes kann nur umgeschult werden, wer bereits über eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf verfügt oder eine mehrjährige Berufspraxis oder mindestens sechs Semester Studium nachweisen kann.

Aufgrund der bereits vorliegenden beruflichen Erfahrung kann davon ausgegangen werden, dass die Umschulung in der Regel maximal ⅔ der regulären Ausbildungsdauer beträgt. Dies bedeutet, dass die Umschulung bei einer Regelausbildungszeit von drei Jahren in der Regel 24 Monate dauert. Umschülerinnen und Umschüler sind nicht verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen, die berufsbildende Schule zu besuchen oder an der Zwischenprüfung teilzunehmen. Es wird jedoch dringend empfohlen, diese Möglichkeiten freiwillig wahrzunehmen.

Die Umschulungsprüfungen finden in der Regel mit den Ausbildungsabschlussprüfungen statt.
Das Umschulungsverhältnis endet durch Vertragsablauf oder mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Die ausführlichen Regelungen zu den Prüfungen finden sich zum Nachlesen in der Prüfungsordnung der Notarkammer Koblenz:

Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Thema Ausbildung ist:

Andrea Möntenich
Assistenz der Geschäftsführung
Referentin Aus- und Fortbildung
Telefon: 0261-915 88-11
E-Mail: andrea.moentenich@notarkammer-koblenz.de