Meldungen
Brexit und Briefkastengesellschaften – Auswirkungen und Handlungsmöglichkeiten
Zahlreiche in Deutschland tätige Unternehmen weisen eine englische Rechtsform auf. Insbesondere die Limited Company, die sich vor der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Jahr 2008 aufgrund ihres geringen Kapitalbedarfs auch bei deutschen Unternehmern einer gewissen Beliebtheit erfreute, gibt es nach wie vor zuhauf. Bei einem „harten Brexit“ könnten sich diese Gesellschaften nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen. Dies hätte den Verlust der Haftungsbeschränkung zur Folge und würde auch die Wirksamkeit neu abgeschlossener Geschäfte in Frage stellen. Betroffene Unternehmen sollten daher die verbleibenden Monate bis zum Brexit nutzen, um sich rechtzeitig beraten zu lassen und gegebenenfalls in eine deutsche Rechtsform zu wechseln.
Dr. Marius Kohler neuer Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union
Berlin, 22. Januar 2018 – Der hamburgische Notar Dr. Marius Kohler hat am 19. Januar 2018 die Leitung des Rats der Notariate der Europäischen Union übernommen. Auch Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas nahm an der feierlichen Amtsübergabe teil und würdigte in seiner Ansprache die besondere Bedeutung der Notarinnen und Notare für Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, die auch im Rahmen einer Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten bleiben müsste.