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buerger
01.03.2021

Fit für die Zukunft – neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Ende letzten Jahres ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetztes in Kraft getreten. Durch die grundlegende Reform des Wohnungseigentumsrechts sollen zerstrittene Gemeinschaften sowie Sanierungsstau der Vergangenheit angehören und das Gesetz an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden.

14.01.2021

Vermögen weitergeben – welche Fristen sind zu beachten?

„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann. Ob tatsächlich zeitnahes Handeln geboten ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Denn es gibt ganz verschiedene Fristen, die von Bedeutung sein können. Eines haben sie gemeinsam: Sie dauern meistens zehn Jahre.

18.12.2020

Das Gesellschaftsrecht wird digital – die Online-Gründung made in Germany

Nach dem heute vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) sind zukünftig GmbH-Gründungen und bestimmte Handelsregisteranmeldungen auch online möglich. Die Einbindung der Notarinnen und Notare garantiert Rechtssicherheit auch in der digitalen Welt.

08.12.2020

Gültiges Testament auch mit unleserlicher Unterschrift

Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Aufgrund der professionellen Beratung durch die Notarin oder den Notar bietet das notarielle Testament einen höheren Grad an Rechtssicherheit. Auch wer aufgrund krankheitsbedingter Schwächung nicht mehr in der Lage ist, seinen letzten Willen handschriftlich niederzulegen, aber dennoch für den Todesfall vorsorgen will, findet notarielle Unterstützung. Für die Unterschrift unter einem notariellen Testament kann es nämlich ausreichen, wenn man versucht, seinen Nachnamen zu schreiben. Der Anfangsbuchstabe und eine geschlängelte Linie können genügen.

18.11.2020

Notartermin – auch ohne mich?

Sie wollen bei einer Notarin oder einem Notar eine Wohnung erwerben, Ihr Haus verkaufen oder Anteile an einer GmbH übertragen? Damit eine unabhängige Beratung erfolgen und sämtliche Erklärungen rechtssicher notariell beurkundet werden können, sollten in der Regel alle Beteiligten persönlich bei der Beurkundung anwesend sein. Es gibt jedoch Situationen, wie eine Krankheit oder ein längerer Auslandsaufenthalt, die eine persönliche Wahrnehmung eines unaufschiebbaren Termins verhindern. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie kann im Ausnahmefall, um das Kontaktrisiko für Personen zu minimieren, die zu einer Risikogruppe zählen, eine rechtssichere Beurkundung auch ohne die persönliche Anwesenheit durchgeführt werden.

28.09.2020

Trennung ohne Rosenkrieg – Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?

Jede dritte Ehe wird geschieden – mindestens sagt die Statistik. Trotzdem muss nicht jede Scheidung in einem Rosenkrieg enden. „Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen“, weiß Nadine Lüttchens, Geschäftsführerin der Notarkammer Koblenz. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen.

08.09.2020

Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!

In den eigenen vier Wänden wohnen bleiben – und dabei am besten noch monatliche Einkünfte aus der Immobilie erzielen – das ist der Wunsch vieler älterer Menschen. Um sich diesen erfüllen zu können, locken Angebote, die das Versilbern des Familienheims gegen eine Leibrente bewerben. Das Konzept klingt auf den ersten Blick verlockend, vor allem für Alleinstehende oder Paare, die nicht an Angehörige zu denken haben: Das Haus verkaufen und mit einer monatlichen Rente unentgeltlich bis ans Lebensende in dem Haus wohnen. Das kann eine Lösung sein. Doch es ist Vorsicht geboten. Der Schritt will gut überlegt und gut umgesetzt sein.

21.07.2020

Wie gestaltet der Notar bei der Kaufpreisfinanzierung?

Wer eine Immobilie erwirbt, benötigt meist ein Bankdarlehen. Die Bank ist zur Auszahlung des Darlehens aber nur bereit, wenn sie hierfür eine Sicherheit erhält. Steht als Sicherheit nur das Kaufgrundstück zur Verfügung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Der Käufer möchte das Grundstück zwar bezahlen, kann das Grundstück aber nicht zugunsten der Bank belasten, da im Grundbuch noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist. Umgekehrt will der Verkäufer das Eigentum erst übertragen, wenn er den vollen Kaufpreis erhalten hat.