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buerger
28.06.2022

Den letzten Willen klicken?

Mit wenigen Klicks zum Testament

Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: „Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles Testament, muss alles handschriftlich niedergeschrieben und anschließend unterschrieben werden“, erklärt Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

25.05.2022

Mit Gerichten elektronisch kommunizieren: Nach beA, beN und bePBo kommt nun das eBO

Die E-Mail gehört inzwischen zum Alltag. Doch kann ich auch mit Gerichten ohne weiteres auf diese Weise kommunizieren oder Anträge stellen? Die einfache E-Mail hat eine entscheidende Schwachstelle: Sie kann sehr einfach abgefangen und ausgespäht werden. Damit ist zum einen eine vertrauliche Kommunikation mit den Gerichten nicht möglich. Zum anderen ist nicht geprüft, ob die E-Mail auch tatsächlich vom Absender stammt.

04.05.2022

Der digitale Nachlass – Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?

Arbeiten, einkaufen und kommunizieren – mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nach dem Tod nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen. Rechtssicher lässt sich das in einer notariellen Vorsorgevollmacht oder einem notariellen Testament regeln. Daneben sorgt die sichere Hinterlegung von Zugangsdaten für einen schnellen und unkomplizierten Zugang der Erben zu Online-Konten.

13.04.2022

Keine Grunderwerbsteuer für bewegliche Gegenstände

Erwirbt der Käufer beim Haus- oder Wohnungskauf, wie häufig, Einbauküche, Möbel oder sonstiges Inventar gleich mit, fällt hierauf keine Grunderwerbsteuer an. Hierzu muss der auf die beweglichen Gegenstände entfallende Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.

18.03.2022

Erst Verschenken, dann Verkaufen – Gestaltungsmissbrauch bei privaten Veräußerungsgeschäften?

Wertsteigerungen im Privatvermögen werden steuerlich grundsätzlich nicht als „Einkommen“ erfasst. Von jedem Grundsatz aber gibt es Ausnahmen: Wer eine nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren weiterverkauft, muss erzielte Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben und unter Umständen sogenannte „Spekulationssteuer“ zahlen. Gerade in Zeiten steigender Immobilienpreise ergeben sich daraus Anreize, die Verhältnisse zur Vermeidung oder Reduzierung einer solchen Besteuerung steueroptimiert zu gestalten. Über die Trennlinie zwischen zulässiger Steueroptimierung und unzulässigem Gestaltungsmissbrauch bei einer privaten Immobilienveräußerung hatte jüngst auch der Bundesfinanzhof (BFH) zu befinden.

25.02.2022

Geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner nur befristet – Vorsorgevollmacht umso wichtiger

In weniger als einem Jahr tritt eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Vollkommen neu eingeführt wird ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner – allerdings nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für eine begrenzte Zeit. Eine Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht entbehrlich, sondern in manchen Fällen sogar umso wichtiger.

11.01.2022

Immobilien schenken – aber richtig!

In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bietet der Notar.

11.11.2021

Bei Minderjährigen die Rechnung nicht ohne das Gericht machen!

Wenn Minderjährige erben, Unternehmensanteile geschenkt bekommen oder ein Haus verkaufen, ist häufig unklar: Können die Eltern selbst alle notwendigen Erklärungen für das Kind abgeben? Oder müssen andere Stellen zustimmen? Und wer kümmert sich darum? Vergleichbare Fragen stellen sich etwa im Falle einer Vormundschaft oder einer angeordneten Betreuung. Was Sie in diesen Fällen beachten sollten, erläutert Nadine Lüttchens, Geschäftsführerin der Notarkammer Koblenz.