Meldungen
Keine Grunderwerbsteuer für bewegliche Gegenstände
Erwirbt der Käufer beim Haus- oder Wohnungskauf, wie häufig, Einbauküche, Möbel oder sonstiges Inventar gleich mit, fällt hierauf keine Grunderwerbsteuer an. Hierzu muss der auf die beweglichen Gegenstände entfallende Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.
Erst Verschenken, dann Verkaufen – Gestaltungsmissbrauch bei privaten Veräußerungsgeschäften?
Wertsteigerungen im Privatvermögen werden steuerlich grundsätzlich nicht als „Einkommen“ erfasst. Von jedem Grundsatz aber gibt es Ausnahmen: Wer eine nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren weiterverkauft, muss erzielte Gewinne in der Einkommensteuererklärung angeben und unter Umständen sogenannte „Spekulationssteuer“ zahlen. Gerade in Zeiten steigender Immobilienpreise ergeben sich daraus Anreize, die Verhältnisse zur Vermeidung oder Reduzierung einer solchen Besteuerung steueroptimiert zu gestalten. Über die Trennlinie zwischen zulässiger Steueroptimierung und unzulässigem Gestaltungsmissbrauch bei einer privaten Immobilienveräußerung hatte jüngst auch der Bundesfinanzhof (BFH) zu befinden.
Geplante Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner nur befristet – Vorsorgevollmacht umso wichtiger
In weniger als einem Jahr tritt eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Vollkommen neu eingeführt wird ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner – allerdings nur in Gesundheitsangelegenheiten und nur für eine begrenzte Zeit. Eine Vorsorgevollmacht wird dadurch nicht entbehrlich, sondern in manchen Fällen sogar umso wichtiger.
Immobilien schenken – aber richtig!
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bietet der Notar.
Geldwäsche – Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister nun für jede Gesellschaft
Zum 1. August 2021 wurde das Geldwäschegesetz geändert. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen für alle Gesellschaften. „Wer jetzt nicht handelt und sich im Transparenzregister eintragen lässt, dem drohen in Kürze hohe Bußgelder“, warnt Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.
Bei Minderjährigen die Rechnung nicht ohne das Gericht machen!
Wenn Minderjährige erben, Unternehmensanteile geschenkt bekommen oder ein Haus verkaufen, ist häufig unklar: Können die Eltern selbst alle notwendigen Erklärungen für das Kind abgeben? Oder müssen andere Stellen zustimmen? Und wer kümmert sich darum? Vergleichbare Fragen stellen sich etwa im Falle einer Vormundschaft oder einer angeordneten Betreuung. Was Sie in diesen Fällen beachten sollten, erläutert Nadine Lüttchens, Geschäftsführerin der Notarkammer Koblenz.
Teile und herrsche – auch im Eigenheim?
Teilkäufer versprechen Eigentümern finanzielle Freiheit, ohne dass sie auf das Leben in der eigenen Immobilie verzichten müssen. Das Modell ist aber kein Allheilmittel für finanzielle Sorgen im Alter.
Vorsorgevollmachten besser beurkunden lassen, dann gibt es keinen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit
Mit Vorsorgevollmachten lassen sich effektiv und rechtssicher gerichtliche Betreuungsverfahren vermeiden, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dabei zeigt die Praxis, dass eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft sinnvoll ist.
Selbstverfasst oder aus dem Internet? – Vorsicht vor privatschriftlichen Vollmachten!
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.
Haus und Grundstück: Eine Einheit!
Viele Paare kaufen gerade Bauplätze. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Bauplatz, also das Grundstück, und das darauf errichtete Wohnhaus, eine rechtliche Einheit bilden.