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Genau hinhören – Betrug mit Anrufen von vermeintlichen Notarkanzleien
Immer wieder fallen Menschen auf Telefonbetrüger herein, welche zum Abruf einer Gewinnsumme oder für die Entlassung von Angehörigen aus einem Arrest im Voraus die Zahlung einer Geldsumme fordern. Inzwischen geben sich Betrüger auch immer häufiger als Notare oder Notarangestellte aus, um auf diese Weise das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen. Etwa gezahlte Geldbeträge sind dann meist endgültig verloren.
Gekauft wie gesehen – Praktische Tipps zum Immobilien-(ver)kauf
Der Kauf bzw. Verkauf der eigenen Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft des Lebens. Was es dabei zu beachten gilt, weiß Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.
Frühjahrsputz im Grundbuch
Wer eine Immobilie kauft, finanziert diese häufig mit einem Darlehen der Bank. Ist das Darlehen erst einmal abbezahlt, verschwinden die Sicherheiten für die Bank aber nicht automatisch aus dem Grundbuch. Sie stehen zu lassen, kann später zum Ärgernis werden.
Testamente nicht verlegen – besser in amtliche Verwahrung geben
Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten.
Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften
Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.
Wie sinnvoll ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten?
Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsange-legenheiten beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit General- und Vorsorgevollmachten.
Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.
eID: drei Buchstaben, viele Möglichkeiten – sich einfach und sicher ausweisen in der digitalen Welt
Wer ein Fahrzeug zulassen oder eine Meldebescheinigung beantragen will, kann dies bei vielen Kommunen online vornehmen. Auch zahlreiche weitere Behördengänge lassen sich inzwischen bequem über das Internet erledigen. Gleiches gilt nun für den Gang ins Notarbüro.
Gut gemeint – aber auch gut versteuert: Die Steuertarife nach dem ErbStG
Schenkung – Freibeträge und Steuern (Teil III): Gut gemeint – aber auch gut versteuert
Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Der letzte Teil der Tipp-Serie „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über die Steuertarife des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Notarinnen und Notare, Beratung inklusive
Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und stehen Bürgerinnen und Bürgern als unabhängige Berater zur Seite, insbesondere wenn es um Immobilien, Ehe- und Familie, Unternehmen, Vollmachten oder Erbe und Schenkungen geht. Die Notarinnen und Notare setzen deren Vorhaben rechtlich um, machen Lösungsvorschläge, zeigen Alternativen auf und beraten über die jeweilige rechtliche Angelegenheit. Sie bereiten dann die notwenigen Erklärungen, Entwürfe oder Urkunden vor. Die Leistungen der Notarinnen und Notare werden ausschließlich gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Die Beratung führt neben den Gebühren, die für die Beurkundung erhoben werden, zu keinen weiteren Kosten. Die Beratung ist inklusive!