Meldungen
Wie sinnvoll ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten?
Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsange-legenheiten beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit General- und Vorsorgevollmachten.
Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.
eID: drei Buchstaben, viele Möglichkeiten – sich einfach und sicher ausweisen in der digitalen Welt
Wer ein Fahrzeug zulassen oder eine Meldebescheinigung beantragen will, kann dies bei vielen Kommunen online vornehmen. Auch zahlreiche weitere Behördengänge lassen sich inzwischen bequem über das Internet erledigen. Gleiches gilt nun für den Gang ins Notarbüro.
Gut gemeint – aber auch gut versteuert: Die Steuertarife nach dem ErbStG
Schenkung – Freibeträge und Steuern (Teil III): Gut gemeint – aber auch gut versteuert
Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Der letzte Teil der Tipp-Serie „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über die Steuertarife des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Notarinnen und Notare, Beratung inklusive
Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und stehen Bürgerinnen und Bürgern als unabhängige Berater zur Seite, insbesondere wenn es um Immobilien, Ehe- und Familie, Unternehmen, Vollmachten oder Erbe und Schenkungen geht. Die Notarinnen und Notare setzen deren Vorhaben rechtlich um, machen Lösungsvorschläge, zeigen Alternativen auf und beraten über die jeweilige rechtliche Angelegenheit. Sie bereiten dann die notwenigen Erklärungen, Entwürfe oder Urkunden vor. Die Leistungen der Notarinnen und Notare werden ausschließlich gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Die Beratung führt neben den Gebühren, die für die Beurkundung erhoben werden, zu keinen weiteren Kosten. Die Beratung ist inklusive!
Mit Vollmacht in den Urlaub
Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Testament und Pflichtteil – was ist zu beachten?
Testamente bzw. Erbverträge sind in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere wenn diese nach eingehender Beratung von einer Notarin oder einem Notar professionell gestaltet werden. Zu berücksichtigen sind dabei Ansprüche etwaiger Pflichtteilsberechtigter. Sollen diese rechtssicher ausgeschlossen werden, kommt insbesondere ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzichtsvertrag in Betracht.
Blut ist dicker als Wasser – Die Steuerklassen nach dem ErbStG abhängig vom persönlichen Näheverhältnis der Beteiligten
Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Teil II der Tipp-Serie zum Thema „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ liefert einen Überblick über die Steuerklassen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Den letzten Willen klicken?
Mit wenigen Klicks zum Testament
Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: „Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles Testament, muss alles handschriftlich niedergeschrieben und anschließend unterschrieben werden“, erklärt Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.
Geschenk soll Geschenk bleiben – Ausnutzen von Freibeträgen zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen (Teil I)
Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Teil I der Tipp-Serie zum Thema „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über steuerliche Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft.