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02.02.2023

Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.  

09.01.2023

Wie sinnvoll ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten?

Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsange-legenheiten beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit General- und Vorsorgevollmachten.

15.11.2022

Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

26.09.2022

Gut gemeint – aber auch gut versteuert: Die Steuertarife nach dem ErbStG

Schenkung – Freibeträge und Steuern (Teil III): Gut gemeint – aber auch gut versteuert

Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Der letzte Teil der Tipp-Serie „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über die Steuertarife des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

30.08.2022

Notarinnen und Notare, Beratung inklusive

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und stehen Bürgerinnen und Bürgern als unabhängige Berater zur Seite, insbesondere wenn es um Immobilien, Ehe- und Familie, Unternehmen, Vollmachten oder Erbe und Schenkungen geht. Die Notarinnen und Notare setzen deren Vorhaben rechtlich um, machen Lösungs­vorschläge, zeigen Alternativen auf und beraten über die jeweilige rechtliche Angelegenheit. Sie bereiten dann die notwenigen Erklärungen, Entwürfe oder Urkunden vor. Die Leistungen der Notarinnen und Notare werden ausschließlich gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgerechnet. Die Beratung führt neben den Gebühren, die für die Beurkundung erhoben werden, zu keinen weiteren Kosten. Die Beratung ist inklusive!

27.07.2022

Mit Vollmacht in den Urlaub

Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.

15.07.2022

Testament und Pflichtteil – was ist zu beachten?

Testamente bzw. Erbverträge sind in vielen Fällen sinnvoll, insbesondere wenn diese nach eingehender Beratung von einer Notarin oder einem Notar professionell gestaltet werden. Zu berücksichtigen sind dabei Ansprüche etwaiger Pflichtteilsberechtigter. Sollen diese rechtssicher ausgeschlossen werden, kommt insbesondere ein notariell beurkundeter Pflichtteilsverzichtsvertrag in Betracht.

28.06.2022

Den letzten Willen klicken?

Mit wenigen Klicks zum Testament

Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament. Dabei sollten sie das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: „Damit das Testament auch wirksam ist, reicht es nicht, das Dokument auszudrucken und zu unterschreiben. Handelt es sich nicht um ein notarielles Testament, muss alles handschriftlich niedergeschrieben und anschließend unterschrieben werden“, erklärt Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.