Notarinnen und Notare beteiligen sich am Bundesweiten Vorlesetag
Erstmalig beteiligen sich die Bundesnotarkammer und Notarinnen und Notare in ganz Deutschland am Bundesweiten Vorlesetag. Das größte Vorlesefest Deutschlands findet am 16. November statt und wird seit 2004 von der Wochenzeitung DIE ZEIT, der Stiftung Lesen und der Deutsche Bahn Stiftung organisiert.
Für Notare gehört das Vorlesen notarieller Urkunden zur täglichen Arbeit. Vor diesem Hintergrund ist es den Notaren ein besonderes Anliegen, durch ihre aktive Teilnahme am Bundesweiten Vorlesetag ein öffentliches Zeichen für das Lesen als Schlüsselqualifikation für Bildung zu setzen.
Dass Notare viel vorlesen, ist allseits bekannt. Verbunden mit den ergänzenden Erklärungen und Erläuterungen des Notars führt das Vorlesen dazu, dass auch juristisch unerfahrene Beteiligte den Inhalt der Urkunde verstehen und ihre rechtliche Tragweite überblicken können. Irrtümer und Zweifel werden damit ausgeräumt und spätere Streitigkeiten vermieden. Dass das Vorlesen nur einen Ausschnitt der notariellen Tätigkeit beinhaltet, ist vielen dagegen nicht bewusst. Der Notar berät die Beteiligten umfassend und unparteiisch, sorgt für die Erstellung fairer und ausgewogener Vertragsentwürfe und stellt den sicheren und reibungslosen Vollzug abgeschlossener Verträge sicher.
Während das Vorlesen notarieller Urkunden ganz andere Zwecke verfolgt, möchten die Notarinnen und Notare gemeinsam mit vielen Tausend anderen Vorleserinnen und Vorlesern einen Beitrag zur Förderung der Sprach- und Leseentwicklung leisten. In Kanzleiräumen, Schulen, Kindergärten und anderen Orten soll den Kindern mit spannenden Geschichten die Freude am Lesen vorgelebt und ihre Begeisterung für das Lesen geweckt werden.
Die Bundesnotarkammer selbst wird sich mit einer Veranstaltung für alle Kinder und Enkelkinder ihrer rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Bundesweiten Vorlesetag beteiligen. Bei einem ganztägigen Unterhaltungsprogramm werden die Kinder auch die Gelegenheit haben, den Arbeitsplatz Ihrer Eltern oder Großeltern kennen zu lernen, ehe sie am Nachmittag den von den Vertretern der Geschäftsführung vorgetragenen Geschichten lauschen können.
Pressemitteilung der Bundesnotarkammer, 08. November 2018
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