Notarielles Testament erleichtert Nachlassabwicklung
Wenn der Eigentümer eines Grundstücks verstirbt, benötigen die Erben grundsätzlich einen Erbschein als Nachweis darüber, wer Erbe geworden ist, um sich als neue Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer handschriftlich ein Testament verfasst hat.
Der Erbschein kann bei einer Notarin bzw. einem Notar oder bei dem zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) beantragt werden. Dies führt unweigerlich zu zeitlichem und kostenmäßigem Mehraufwand. Nicht selten befinden sich die Erben zu diesem Zeitpunkt überdies in einem emotionalen Ausnahmezustand. Möchte man dieses Verfahren vereinfachen, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag zu errichten. Denn auch diese erbringen gegenüber dem Grundbuch den Nachweis über die Erbenstellung. Eine solche notarielle Verfügung von Todes wegen wird im Todesfall von dem zuständigen Nachlassgericht automatisch eröffnet und den Erben zugeschickt. Sie dient sodann als Grundlage für die Eintragung der Erben im Grundbuch. Ein Erbschein ist dann nicht mehr nötig! Zwar fallen auch für das notarielle Testament oder den Erbvertrag Kosten an. Allerdings sind darin auch die Kosten einer Beratung durch Notarinnen und Notare als qualifizierte Spezialisten für das Erbrecht enthalten. Je nach Sachverhalt und Gestaltung kann sich die Errichtung einer notariellen Verfügung von Todes wegen teilweise auch deutlich kostengünstiger darstellen als die nachträgliche Beantragung eines Erbscheins. Lassen Sie sich insoweit gerne durch die Notarin oder den Notar Ihres Vertrauens beraten.
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