Haus und Grundstück: Eine Einheit!
Viele Paare kaufen gerade Bauplätze. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Bauplatz, also das Grundstück, und das darauf errichtete Wohnhaus, eine rechtliche Einheit bilden.
Juristisch ausgedrückt: Das Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstückes. Das Grundstück muss also beiden gehören, damit auch das Haus beiden gehört. Die verbreitete Annahme, die gemeinsame Finanzierung und Schuldentilgung führe dazu, dass zumindest das gemeinsame gebaute Haus Eigentum beider werde, ist falsch. Wenn ein Partner nur aus Zeitgründen nicht mit zur Notarin bzw. zum Notar geht, hat dies später gravierende Auswirkungen, da er kein Eigentum hat. Deswegen sollten sich Paare generell vor dem Erwerb eines Grundstückes Gedanken machen, wie die Eigentumsverhältnisse sein sollen. Dabei ist ein Erwerb zu gleichen Miteigentumsanteilen nicht zwingend. Vielmehr können z.B. bei unterschiedlichen Finanzierungsanteilen auch andere Miteigentumsanteile oder ein Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts vereinbart werden. Hierzu beraten Ihre Notarinnen und Notare Sie gerne.
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