session: string(7) "buerger"
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Notarinnen und Notaren obliegt nach dem Geldwäschegesetz bei Immobiliengeschäften unter Beteiligung von Gesellschaften die Pflicht zur Ermittlung und Dokumentation der wirtschaftlich Berechtigten.

Seit der Novellierung des Geldwäschegesetzes sind Notarinnen und Notare zur Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur jeder an Immobiliengeschäften beteiligten Gesellschaft verpflichtet. Die maßgeblichen natürlichen Personen sollen so namhaft gemacht werden. Diese Transparenz ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Daher ist jede Gesellschaft vor Beurkundung verpflichtet, die zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Solange diese Verpflichtung nicht erfüllt ist, müssen Notarinnen und Notare die Beurkundung ablehnen. Zudem besteht ein Beurkundungsverbot, wenn eine ausländische Gesellschaft eine inländische Immobilie erwerben möchte, aber (noch) nicht im Transparenzregister Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaates eingetragen ist.

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