Die Notarkammer
Die Notarkammer Koblenz ist der Zusammenschluss der Notarinnen und Notare im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche der Selbstverwaltung ihrer Mitglieder dient. Die Notarkammer Koblenz handelt durch ihre Organe.
Die Aufgaben der Notarkammer sind gesetzlich festgelegt (§ 67 BNotO):
Hierfür bestimmt sie in Richtlinien die Amtspflichten und sonstigen Pflichten ihrer Mitglieder. Bei auftretenden Unklarheiten und Konflikten bezüglich der Amtspflichten berät sie ihre Mitglieder und übernimmt eine Vermittlerrolle. Sind trotzdem Amtspflichtverstöße zu erkennen, steht ihr ein abgestuftes System von Sanktionen zur Verfügung, um diese zu beseitigen.
Staatliche Aufsichtsbehörden der Notarinnen und Notare sind das Landgericht, das Oberlandesgericht Koblenz und das Ministerium der Justiz in Mainz. Die Notarkammer Koblenz hält zu diesen Institutionen regelmäßig Kontakt, um aktuelle Entwicklungen im Bereich des Notarrechts zu besprechen und abzustimmen. Zudem erhält die Notarkammer Koblenz Gelegenheit zur Stellungnahme in Einzelfragen, z. B. zur Neuausschreibung und Besetzung von Notarstellen oder zu Angelegenheiten einzelner Notarinnen und Notare.
Die Notarkammer Koblenz nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notarrechts. Ferner berät sie ihre Mitglieder in dienst- und standesrechtlichen Fragen.
Die Notarkammer Koblenz ist zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden. Sie kann bei Differenzen zwischen Beschwerdeführern und Notarinnen und Notaren sowie zwischen Mitgliedern untereinander schlichtend eingreifen und vermitteln.
Die Notarkammer Koblenz organisiert Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder und für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Besondere partnerschaftliche Bindungen unterhält die Notarkammer Koblenz seit 1990 zur Notarkammer Thüringen und seit 1992 zur Notarkammer Litauen. Eine intensive Zusammenarbeit erfolgt mit der Notarkammer Pfalz. Die Vorstände der Notarkammern Pfalz und Koblenz treffen sich jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung.
Traditionell eng ist die Zusammenarbeit mit den anderen Kammern des „Rheinischen Notariats“ (Rheinische Notarkammer und Saarländische Notarkammer). Die kollegiale Verbundenheit mit den Berufsangehörigen des Rheinischen Notariats wird durch den Verein für das Rheinische Notariat e.V., Köln, gepflegt, der ältesten Vereinigung des notariellen Berufsstandes in Deutschland.