Beschwerden
Im Rahmen ihrer gesetzlich festgelegten Aufgaben ist die Notarkammer auch zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden, die von allen Beteiligten bezüglich des Verhaltens einzelner Notarinnen und Notare bei der Notarkammer eingelegt werden können.
In diesen Fällen
• überprüft die Notarkammer die Einhaltung der dienst- und standesrechtlichen Vorschriften und
• versucht zwischen den Beschwerdeführern und den betroffenen Notarinnen und Notaren zu vermitteln.
• muss schriftlich an die Notarkammer Koblenz, Hohenzollernstr. 18, 56068 Koblenz gerichtet sein,
• muss den Namen der Notarin/des Notars erkennen lassen,
• muss eine kurze Darstellung des Sachverhalts enthalten,
• wird an die Notarin/den Notar zur Stellungnahme übersandt.
Liegen alle Stellungnahmen vor, befassen sich die zuständigen Gremien der Notarkammer Koblenz mit der Beschwerde. Dies kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Notarinnen und Notare werden bei einem Fehlverhalten von der Standesaufsicht (Notarkammer) und von der Dienstaufsicht (Justizverwaltung) zur Rechenschaft gezogen. Beschwerdeführer sind an diesen berufsaufsichtlichen Verfahren nicht beteiligt. Deshalb dürfen Ihnen auch Einzelheiten der berufsaufsichtlichen Behandlung nicht mitgeteilt werden.
Unser Beschwerdeformular finden Sie hier.
Die Zuständigkeit der Notarkammer ist beschränkt auf die dienst- und standesrechtliche Kontrolle der ihr angehörenden Notarinnen und Notare. Es ist ihr deshalb nicht gestattet,
• Rechtsberatung für die Allgemeinheit zu leisten,
• die Richtigkeit notarieller Urkunden zu überprüfen,
• die Richtigkeit notarieller Kostenberechnungen zu überprüfen,
• zu tatsächlichen oder vermeintlichen Schadenersatzansprüchen gegen Notarinnen und Notare Stellung zu nehmen.
Hierfür sind ausschließlich die Gerichte zuständig.