session: string(7) "buerger"
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Wenn Ihre Notarin oder Ihr Notar in den Ruhestand geht oder den Amtssitz verlegt, wird die Notarstelle mit einer neuen Notarin oder einem neuen Notar besetzt. Diese Amtsnachfolgerin bzw. dieser Amtsnachfolger verwahrt in der Regel die Urkunden seiner Vorgängerin oder seines Vorgängers. In einzelnen Sonderfällen ist es möglich, dass eine frei gewordene Notarstelle nicht mehr neu besetzt, sondern eingezogen wird. Auch in diesen Fällen wird die Verwahrung der an dieser Notarstelle errichteten Urkunden aber auf eine andere Notarin oder einen anderen Notar übertragen. Teilweise befinden sich Akten auch in Verwahrung eines Amtsgerichts.

Die Amtsnachfolgerin oder den Amtsnachfolger Ihrer Notarin oder Ihres Notars und/oder die Verwahrstelle Ihrer notariellen Urkunde können Sie über die Urkundensuche finden.

Ansprechpartnerin für alle Fragen zu Amtsnachfolge und Aktenverwahrung ist:

Ingrid Hübgen
Referentin IT und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0261-915 88-14
E-Mail: ingrid.huebgen@notarkammer-koblenz.de