Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Sie wollen mehr hierzu erfahren?
Wer sind wir?
Wir – also das gesamte Team und der Notar – stehen Ihnen in Kastellaun als kompetente und neutrale Berater zur Seite.
Das Notariat hat in Kastellaun eine lange Tradition. Seit vielen Jahrzehnten werden hier im Hunsrück Rechtsvorgänge in den wichtigsten Lebensbereichen der Menschen sicher von Notaren begleitet und besiegelt.
Wer darf in Kastellaun zum Notar?
Alle! Es gilt der Grundsatz: Sie können von überall her zu uns kommen, egal wo Sie Ihren Wohnsitz haben oder wo eine Immobilie liegt.
Wir selbst dürfen jedoch nicht überall auswärts beurkunden.
Wo sind Auswärtstermine möglich?
Wohin wir kommen dürfen, wenn Sie beispielsweise in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehen Sie hier:
Was tun wir?
Wir beraten und beurkunden insbesondere – aber nicht nur – in folgenden Bereichen:
Die Beratung ist hierbei stets „inklusive“ – egal wie viele Vorbesprechungen es gibt, die Beurkundungsgebühren sind gleich hoch und decken die Beratung mit ab. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung ist – außer im Falle von Rechtsstreitigkeiten – in der Regel nicht notwendig.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Hinweis:
Kostenfreie Parkmöglichkeiten
stehen Ihnen auf dem Parkplatz neben dem Gebäude „Haus Bretz“ zur Verfügung.
Die Bestellung eines Verwalters entlastet Wohnungseigentümer und schafft klare Zuständigkeiten. Doch welche konkreten Befugnisse hat der Verwalter? Wie wird er bestellt und wie wird er wieder abberufen? Und welche Rolle spielt er beim Verkauf einer Eigentumswohnung? Die Notarkammer Koblenz klärt über die rechtlichen Vorgaben auf.
Im Mai dieses Jahres wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Nachdem bereits seit 2022 elektronische Niederschriften im Rahmen der notariellen Online-Verfahren errichtet werden können, soll es diese Möglichkeit künftig auch im Präsenzverfahren – also bei Anwesenheit der Beteiligten im Notarbüro – geben. Hierdurch lassen sich Digitalisierungslücken schließen, Medienbrüche vermeiden und Notariate, Gerichte sowie weitere Urkundenstellen entlasten.