Zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht können Sie auch bequem digital und ortsunabhängig erledigen. Unsere bewährte notarielle Beratung bleibt auch online in vollem Umfang erhalten.
Sie wollen mehr hierzu erfahren?
Wer sind wir?
Wir – also das gesamte Team und der Notar – stehen Ihnen in Kastellaun als kompetente und neutrale Berater zur Seite.
Das Notariat hat in Kastellaun eine lange Tradition. Seit vielen Jahrzehnten werden hier im Hunsrück Rechtsvorgänge in den wichtigsten Lebensbereichen der Menschen sicher von Notaren begleitet und besiegelt.
Wer darf in Kastellaun zum Notar?
Alle! Es gilt der Grundsatz: Sie können von überall her zu uns kommen, egal wo Sie Ihren Wohnsitz haben oder wo eine Immobilie liegt.
Wir selbst dürfen jedoch nicht überall auswärts beurkunden.
Wo sind Auswärtstermine möglich?
Wohin wir kommen dürfen, wenn Sie beispielsweise in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehen Sie hier:
Was tun wir?
Wir beraten und beurkunden insbesondere – aber nicht nur – in folgenden Bereichen:
Die Beratung ist hierbei stets „inklusive“ – egal wie viele Vorbesprechungen es gibt, die Beurkundungsgebühren sind gleich hoch und decken die Beratung mit ab. Eine zusätzliche anwaltliche Beratung ist – außer im Falle von Rechtsstreitigkeiten – in der Regel nicht notwendig.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Hinweis:
Kostenfreie Parkmöglichkeiten
stehen Ihnen auf dem Parkplatz neben dem Gebäude „Haus Bretz“ zur Verfügung.
Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen. Die Notarkammer Koblenz warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilien-kaufverträgen.
Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Befugnisse und setzt damit uneingeschränktes Vertrauen zu der Person des Bevollmächtigten voraus. Doch was ist, wenn dieses Vertrauen plötzlich nicht mehr da ist?