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Verschmelzung Zurück Die Verschmelzung ist die Übertragung des gesamten Vermögens eines oder mehrerer Rechtsträger auf einen anderen bereits bestehenden Rechtsträger (Verschmelzung durch Aufnahme) oder auf einen mit dem Übertragungsakt neu geschaffenen Rechtsträger (Verschmelzung durch Neugründung) gegen Gewährung von Anteilen an dem übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger.
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