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Umwandlung Zurück Die Umwandlung eines Unternehmens ist dann zu erwägen, wenn infolge veränderter wirtschaftlicher oder rechtlicher Rahmenbedingungen oder einer Neuorientierung des Unternehmens die bisherige Rechtsform nicht mehr optimal ist, verschiedene Unternehmen vereinigt werden sollen, ein Unternehmen in mehrere aufgeteilt werden soll oder das Unternehmensvermögen übertragen werden soll. Das Gesetz unterscheidet daher vier Arten der Umwandlung, den Formwechsel, die Verschmelzung, die Spaltung und die Vermögensübertragung. Für jede dieser Umstrukturierungsmaßnahmen sieht das Gesetz die Gesamtrechtsnachfolge vor.
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