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Geschäftsanteilsübertragung Zurück Geschäftsanteile - etwa an einer GmbH - können durch Abtretung veräußert werden. Mit der Abtretung gehen die Geschäftsanteile so, wie sie kraft Gesellschaftsvertrag bestehen, mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Die Regeln über die Abtretung finden im Rahmen von Gesamtrechtsnachfolgen, also etwa bei Erbfolgen oder Umwandlungen, keine Anwendung.
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