Spaltung    Zurück

Die Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung) unterscheidet sich von der Verschmelzung dadurch, daß nicht das Vermögen als Ganzes, sondern nur Vermögensteile (diese jeweils als Gesamtheit) übertragen werden. Handelt es sich bei den auf andere Rechtsträger übertragenen Vermögensteilen um das gesamte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers, so daß dieser aufgelöst wird, dann liegt eine Aufspaltung vor. Bleibt der übertragende Rechtsträger mit einem Teil seines Vermögens bestehen, dann spricht man von einer Abspaltung oder Ausgliederung. Bei der Abspaltung gehen die Anteile an dem übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger auf die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers über; bei der Ausgliederung erhält dieser Rechtsträger selbst die Anteile.


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