Rechtsform    Zurück

Für den Unternehmensgründer ist der rechtliche Rahmen der neuen Selbständigkeit von elementarer Bedeutung. In Betracht kommen einzelkaufmännische Unternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Entscheidend für die Rechtsformwahl sind haftungsrechtliche, steuerliche, organisatorische und arbeitsrechtliche Gesichtspunkte. Dabei ist die Frage der persönlichen Haftung bzw. des Ausschlusses der persönlichen Haftung von besonderem Interesse; der Unternehmensgründer möchte die mit dem Schritt in die Selbständigkeit verbundenen finanziellen Risiken nicht auf den privaten Bereich und die Familie ausdehnen. In diesem Fall wird der Notar beispielsweise die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) empfehlen.


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