Partnerschaftsgesellschaften    Zurück

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Die einzelnen Berufsrechte regeln, ob die Berufsangehörigen die Partnerschaft grundsätzlich nutzen dürfen. Als Wesensmerkmale der freien Berufe sollen die Eigenverantwortung, die Weisungsfreiheit in der Berufsausübung, die vertrauensvolle Beziehung zum Auftraggeber, das über die rein gewerbliche Motivation hinausgehende Berufsethos und eventuell bestehende berufsrechtliche Bindungen Berücksichtigung finden. In ihrer Konstruktion orientiert sich die Partnerschaft an der oHG. Wesentliches Ziel der Partnerschaft ist die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Es ist zulässig, die persönliche Haftung der Gesellschafter für Schadensersatzansprüche, die aus fehlerhafter Berufsausübung entstehen, auf den Gesellschafter zu beschränken, der innerhalb der Partnerschaft die berufliche Leistung zu erbringen oder verantwortlich zu leiten und zu überwachen hat.


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