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Offene Handelsgesellschaften Zurück Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist eine besondere Ausprägung der GbR für den Fall, daß die Gesellschaft ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe betreibt. Gegenüber der GbR ist die oHG im Rechtsverkehr teilweise verselbständigt; sie kann als solche auftreten, Rechte und Pflichten erwerben und als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb haften die Gesellschafter einer oHG persönlich in voller Höhe. Sie ist daher für solche Unternehmen geeignet, bei denen alle Gesellschafter ihren persönlichen Einsatz in den Vordergrund stellen wollen und auch die Haftung für Verbindlichkeiten der oHG nicht scheuen. Als Personengesellschaft unterliegt die oHG beispielsweise hinsichtlich des Inhalts des Gesellschaftsvertrages oder bezüglich der Buchführungspflichten weniger strengen Anforderungen als etwa die GmbH.
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