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Kommanditgesellschaften Zurück Die Kommanditgesellschaft (KG) unterscheidet sich von der oHG dadurch, daß neben den persönlich in voller Höhe auch mit ihrem Privatvermögen haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) einzelne Gesellschafter (Kommanditisten) die Möglichkeit haben, ihre Haftung auf einen im Handelsregister einzutragenden Anteil am Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Von der Geschäftsführung sind die Kommanditisten ausgeschlossen. Sie können jedoch Prokura erteilen.
NOTARKAMMER KOBLENZ Hohenzollernstrasse 18 56068 Koblenz |