GmbH & Co. KG    Zurück

Die GmbH & Co. KG verbindet die steuerrechtlichen Vorteile der Personengesellschaft mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft und stellt daher für mittelständische Unternehmen eine attraktive Gesellschaftsform dar. Sie ist eine Kommanditgesellschaft, deren alleinige Komplementärin eine GmbH ist. Im Ergebnis ist damit die Haftung auf die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten und das Gesellschaftsvermögen der GmbH als Komplementärin beschränkt.


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