Gesellschaften bürgerlichen Rechts    Zurück

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Grundtyp der Personengesellschaft. Ihr Anwendungsbereich ist sehr vielfältig. Sie wird häufig bei der Mitarbeit der Gesellschafter in kleinen Unternehmen gewählt, etwa bei der Aufnahme eines tätigen Gesellschafters in einen Handwerksbetrieb oder in einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Eintritt eines Gesellschafters in die Praxis eines Freiberuflers (Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, Ingenieur) erfolgt häufig ebenfalls auf der Grundlage einer GbR. Mit ihr lassen sich auch die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern oder zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft organisieren. Besondere Bedeutung hat die GbR bei der Verwaltung von Grundbesitz und im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds.


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