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Kapitalerhöhung Zurück Bei Kapitalerhöhungen ist zu unterscheiden zwischen effektiven und nominellen Kapitalerhöhungen. Bei der effektiven Kapitalerhöhung werden dem Vermögen der Gesellschaft neue Geldmittel zugeführt. Der Vorgang entspricht sachlich demjenigen bei Gründung der Gesellschaft. Die nominelle Kapitalerhöhung dagegen wird aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt. Sie bewirkt bei der GmbH, daß das gebundene Stammkapital, nicht aber das Gesellschaftsvermögen als solches erhöht wird. In beiden Fällen werden entweder die bestehenden Geschäftsanteile betragsmäßig erhöht oder neue Anteile gebildet.
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