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Bargründung Zurück Die Bargründung als das einfachste Gründungsverfahren ist der gesetzliche Regelfall. Bei der Bargründung werden die Stammeinlagen in Geld erbracht. Auf das Stammkapital müssen, soweit nicht Sacheinlagen vereinbart sind, 25 % - mindestens aber 12.500,00 Euro bei der GmbH - eingezahlt werden. Die Einzahlung des Stammkapitals sollte nach Rücksprache mit dem Notar erst nach der Beurkundung des Gründungsprotokolls und des Gesellschaftsvertrages erfolgen, da Vorleistungen unter Umständen nicht die Einlageverpflichtung erfüllen.
NOTARKAMMER KOBLENZ Hohenzollernstrasse 18 56068 Koblenz |