Aktiengesellschaft    Zurück

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die - zwar nicht notwendige, aber sich anbietende - Organisationsform für Großunternehmen. Ihre Verwendung kommt für mittlere Unternehmen ebenfalls in Betracht, jedoch sollten Kleinunternehmen im Grundsatz nicht als AG organisiert sein. Die AG wird durch eine besonders weitgehende Verselbständigung des Unternehmens gegenüber den Anteilseignern gekennzeichnet. Dies kommt zum einen durch die Geschäftsführungsautonomie ihres Vorstandes und zum anderen durch die weitgehende Gleichrangigkeit ihrer drei notwendigen Organe - Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat - zum Ausdruck. Prägend für die AG ist ferner die bei ihr gegebene Satzungsstrenge als Preis für den Kapitalmarktzugang. Die Satzungen müssen sich in sehr viel stärkerem Maß als bei der GmbH an den gesetzlichen Vorgaben orientieren, um dem Anleger auch ohne Studium des jeweiligen Satzungstextes die Sicherheit zu vermitteln, daß bestimmte Grundmuster auf jeden Fall eingehalten sind.


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