Teilungserklärung    Zurück

Mit der Teilungserklärung wird die Gebäudeaufteilung festgelegt. Sie bestimmt die Lage und die Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile, also auch der einzelnen Wohnungen. Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum ist eine Bescheinigung der Baubehörde, daß die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Teilungserklärung trifft auch Regelungen über die Verwaltung der Wohnungsanlage und die Verteilung der anfallenden Kosten. Der Käufer sollte sich daher vor der Beurkundung des Kaufvertrages die Teilungserklärung aushändigen lassen. Die Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung der Wohnungsanlage werden in der Regel durch Umlagen erhoben. Deshalb sollte sich der Käufer vor der Beurkundung des Kaufvertrages auch darüber informieren, wie hoch das zu zahlende Hausgeld ist und ob eine Instandhaltungsrücklage gebildet wurde, um die Kosten erforderlicher Reparaturen zu bezahlen.


NOTARKAMMER KOBLENZ • Hohenzollernstrasse 18 • 56068 Koblenz
Telefon: 0261/91588-0 • Fax: 0261/91588-20

E-Mail: info@notarkammer-koblenz.de • Web: www.notarkammer-koblenz.de