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Übertragungsvertrag Zurück Der Übertragungsvertrag ist ein Generationenvertrag, durch den wesentliche Teile des Vermögens zum Zweck der vorweggenommenen Erbfolge auf Abkömmlinge oder Angehörige der nächsten Generation übertragen werden. In der Regel soll der Begünstigte dabei - jedenfalls teilweise - eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind - ebenso wie die zugrundeliegenden Motive der Beteiligten - vielfältig.
NOTARKAMMER KOBLENZ Hohenzollernstrasse 18 56068 Koblenz |